Lohnbuchhaltung

Für die Lohnabrechnung berechnen wir eine monatliche Grundvergütung die sich nach Aufwand richtet. Eine erfahrene Mitarbeiterin unserer Kanzlei kümmert sich nur um die Lohnbuchhaltung und ist immer auf dem neuesten Stand was die aktuelle Gesetzgebung anbetrifft. Sei es der Mindestlohn, die Höhe der Sozialbeiträge oder andere Fragen Rund um das Gehalt.

Zu unserer Leistung gehören:
● Anlage und Änderungen von Stammdaten
● Übertragung der Daten an die Buchführung
● Elektronische Lohnsteueranmeldung
● Elektronische Krankenkassenmeldung
● Meldungen zur Berufsgenossenschaft
● Firmenwagen-Anlage und -Änderung
● Führung von Arbeitszeit- und Urlaubskonten
● Bearbeitung von Reisekosten-Abrechnungen
● Abrechnung von Extras wie Firmenwagen oä.
● Anträge bei der Krankenkasse auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen im Umlageverfahren
● Steuerliche Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.