Internationales Steuerrecht

Unsere große Fachkenntnis ermöglicht es unserer Steuerberatung Privatpersonen und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten und Einkünften zu beraten. Wir bieten im internationalen Steuerrecht folgende Leistungen an:

  • Anfertigung von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Beratung von Steuer-Ausländern z.B. aus Russland mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Beratung für Steuer-Inländer mit ausländischen Einkünften
  • Beratung und steuerliche Betreuung von internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochter-Unternehmen haben. Zu unseren Mandanten zählen Tochtergesellschaften von großen russischen Konzernen.
  • Beratung von inländischen deutschen Unternehmen, die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind
  • Beratung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zu Fragen der Einhaltung des arm's length Prinzips und zu Verrechnungspreis-Gestaltungen
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamtes mit Fragen zum internationalen Steuerrecht
  • Gründungsberatungen für ausländische Unternehmen und Privatleute, die in Deutschland Unternehmen errichten wollen, insbesondere zu Fragen der Rechtsform und zu einzuhaltenden steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften
  • Begleitung und Koordinierung von Unternehmensgründungen durch ausländische Privatpersonen oder ausländische Unternehmen in Deutschland. Hierbei erfolgt eine Zusammenarbeit mit Notaren, die mit Besonderheiten bei der Gründung durch Ausländer und bei der Errichtung deutscher Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen vertraut sind.
Durch unsere Kooperation mit Rechtsanwälten unterstützen wir unsere Mandanten bundesweit bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Arbeitsverträgen sowie anderen Verträgen, die im Zuge einer Unternehmensgründung benötigt werden